Das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung besteht aus fünf Phasen:
Wenn Sie Ihre Kompetenzen anerkennen lassen möchten, müssen Sie ein Dossier zusammenstellen. Wir empfehlen Ihnen sehr, eine Begleitung für diese Arbeit in Anspruch zu nehmen. Verschiedene Kompetenzenzentren können Ihnen bei der Dossiererstellung behilflich sein. Die mit einer Begleitung verbundenen Kosten sind jedoch nicht in den Verfahrenskosten inbegriffen.
Folgende Dokumente begleiten Sie in dieser Phase:
Die Beurteilung Ihres Dossiers erfolgt durch zwei Expertinnen/Experten, die ihre Einschätzung durch ein persönliches Gespräch mit Ihnen ergänzen. Nach Abschluss ihrer Analyse verfassen sie einen Beurteilungsbericht zuhanden des Validierungsorgans.
Das regionale Validierungsorgan stützt sich bei seiner Entscheidung auf den Beurteilungsbericht der Experten/Expertinnen. Es verfasst eine Lernleistungsbestätigung zuhanden des BBT. Die Lernleistungsbestätigung hält die validierten Kompetenzen, sowie die allenfalls fehlenden Kompetenzen fest.
Aufgrund der Lernleistungsbestätigung entscheidet das BBT über die Zertifizierung. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Sind alle Kompetenzen nachgewiesen, stellt Ihnen das BBT den Titel "Dipl. Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/in" aus. Wurden fehlende Kompetenzen festgestellt, so müssen Sie diese innerhalb von fünf Jahren erwerben, anwenden und in einem ergänzenden Dossier nachweisen.
Fragen zur Validierung von Bildungsleistungen in der BSLB.