Leitfaden für Gesuchsstellende
Diese Übersichtsseite enthält sämtliche relevante Informationen für das Einreichen von Beitragsgesuchen beim EDK-SVB Innovationsfonds BSLB.
Die dafür benötigten Dokumente finden Sie in der rechten Navigation unter "Dokumente für Beitragsgesuche".
1. Förderstrategie
Ausgangslage
SVB und EDK haben gemeinsam einen Innovationsfonds geschaffen. Dieser wird beim SDBB geführt und verwaltet.
Generelle Zielsetzung
Zweck des Innovationsfonds ist die finanzielle Unterstützung von innovativen, gesamtschweizerischen Projekten und Aktivitäten in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen des ehemaligen SVB.
Orientierungspunkte für die Beurteilung von Finanzierungsgesuchen durch die Fondskommission sind der Zweckartikel der Statuten des ehemaligen Verbandes und die Zielsetzung, Innovationen zu fördern.
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2. Fragen und Antworten zum Gesuchsablauf
Was wird gefördert?
Innovative Projekte und Aktivitäten in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen des ehemaligen SVB, die gesamtschweizerisch angelegt sind bzw. in einer späteren Phase gesamtschweizerisch umgesetzt/diffundiert werden können:
- Information der Öffentlichkeit über Aufgabe und Angebot der Schul-, Berufs- und Laufbahnberatung;
- Förderung des Ansehens des Berufsstandes;
- Aus- und Fortbildung der Fachkräfte;
- Schaffung von Arbeitsmitteln der Dokumentation und Information;
- Forschung und Entwicklung;
- Förderung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen an der Schul-, Berufs- und Laufbahnberatung interessierten Kreisen.
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Alle öffentlichen oder nicht gewinnorientierten privaten Institutionen
Wie hoch ist der Förderbeitrag ?
Die finanzielle Unterstützung eines Projekts durch den Fonds darf maximal 50% der gesamten Projektkosten decken.
Ein einzelner Projektbeitrag darf nicht mehr als CHF 50‘000, die jährlichen Vergabungen insgesamt dürfen nicht mehr als CHF 100‘000 betragen.
Wann können Gesuche eingereicht werden?
Gesuche können der jeweils per 30. Juni und per 31. Dezember eingegeben werden.
Wo können Gesuche eingereicht werden?
Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen per Post an untenstehende Adresse zu schicken oder elektronisch an:
chester.romanutti@sdbb.ch
SDBB | CSFO
EDK-SVB Innovationsfonds
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach 583
3000 Bern 7
Wie müssen die Gesuche eingereicht werden?
Gesuche sind in zwei Printexemplaren sowie auf Datenträger (Disk oder E-Mail) einzureichen. Jedes Printexemplar ist mit der Unterschrift der Träger zu versehen.
Was muss ein Gesuch enthalten?
Die Gesuche richten sich nach den beim BBT hierfür üblichen Formalien. Ein Projekt ist mittels den zur Verfügung gestellten Formularen für Beitragsgesuche vollständig zu beschreiben. Die Musterformulare befinden sich auf der Website des SDBB unter www.sdbb.ch/innovationsfonds
Wie läuft die Gesuchsprüfung ab?
Die Fondskommission beurteilt die formal korrekten Gesuche und die Beitragshöhe innert vier Monaten nach Eingabeschluss abschliessend.
Müssen die Gesuchsstellerinnen und Gesuchsteller Informations- und Öffentlichkeitsarbeit leisten?
Ja. Jeder Projektträger muss die Akteure der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie die Öffentlichkeit regelmässig über den Stand und die Ergebnisse der Projekte, Leistungen und Studien informieren.
Mindestens einmal im Jahr muss die Fondskommission informiert werden. Weiter kann der Innovationsfonds von den Projektträgern verlangen, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.
Wie läuft der Zahlungsverkehr ab?
Mit der Verfügung wird der maximale Betrag inklusive allfälliger Mehrwertsteuer für das Projekt festgelegt. Kürzungen durch den Projektfonds sind möglich, wenn die effektiven Kosten tiefer ausfallen als budgetiert oder die Auflagen vernachlässigt wurden. Der Gesamtbetrag wird in Teilzahlungen ausbezahlt. Der Umfang richtet sich nach den definierten Meilensteinen. Nach Erhalt der Verfügung lösen die Gesuchstellenden innerhalb von 30 Tagen mit einem Auszahlungsbegehren an den Projektfonds die erste Teilzahlung aus, welche im Sinne einer Vorleistung erfolgt.
Im Verlauf des Projekts können maximal 80 Prozent des zugesicherten Betrags als Teilzahlungen geleistet werden. Die Schlusszahlung erfolgt erst nach der Prüfung des Schlussberichts und der Schlussabrechnung (detaillierte Aufstellung der Ausgaben). Es sind keine Rechnungsbelege einzusenden. Diese sind aber systematisch geordnet während zehn Jahren aufzubewahren. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen in der Lage sein, detaillierte Angaben zu einzelnen Budgetposten zu machen. Die Fondskommission behält sich eine Detailprüfung vor.
Was geschieht nach der Kreditsprechung?
Die Fondskommission überprüft, ob ein Projekt nach den bewilligten Meilensteinen abläuft. Änderungen müssen von der Fondskommission genehmigt werden. Bis spätestens einen Monat nach Projektende stellen die Projektleitenden der Fondskommission einen Schlussbericht und die Schlussabrechnung zu.
Die Formulare dazu finden Sie unter: www.sdbb.ch/innovationsfonds
- Formular Schlussbericht und
- Finanzformular
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3. Checkliste für Beitragsgesuche
- Allgemein: Das Projekt ist bedarfsgerecht.
- Das Projekt erfüllt die Kriterien gemäss Art. 2.1. und 3. des Fondsreglements.
- Die Ziele des Projekts sind klar ausformuliert und überprüfbar, d.h. präzis, messbar, erreichbar, sinnvoll und zeitlich terminiert.
- Die Massnahmen, welche die Güte des Projektprozesses belegen, sind bestimmt.
-  Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen (Evaluation) und der Zielerreichung des Projektes besteht ein Konzept.
- Die Projektorganisation ist sinnvoll aufgebaut und transparent dargestellt. Die Zahl der involvierten Personen und deren Beschäftigungsgrad ist angegeben.
- Die Gesamtkosten des Projekts sind detailliert aufgelistet; allfällige Erträge sind als Aufwandminderung miteinbezogen. Der Finanzierungsplan zeigt die Herkunft der Mittel auf.
- Es ist dargelegt, wie das Projekt über dessen Dauer hinaus Wirkung zeigt und wie allfällige Anschluss- und/oder Umsetzungsmassnahmen finanziert werden (Nachhaltigkeit).
- Für die Verbreitung der Erkenntnisse aus dem Projekt an weitere interessierte und/oder betroffene Kreise besteht ein Konzept (Wissenstransfer).
- Die Massnahmen, mittels welchen während der Projektdauer Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, sind festgelegt.
- Die Berücksichtigung von Gleichstellungsanliegen ist gewährleistet. Dazu gehören: Die Projektleitung strebt ein ausgewogenes Verhältnis beider Geschlechter an. Das Projekt und dessen Unterlagen orientieren sich an der Lebenswelt beider Geschlechter; Texte und Bilder behandeln beide Geschlechter gleich.
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4. Richtlinien zur Bewertung
Für die Bewilligung von Gesuchen sind insbesondere die folgenden Kriterien massgebend.
Einbezug aller betroffenen Kreise:
- Beim Gesuchstellenden handelt es sich um einen Kanton, eine Organisation der Arbeitswelt oder eine andere juristische oder natürliche Person ohne Gewinnorientierung.
- Der Gesuchstellende bietet Gewähr für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts.
- Das Projekt ist mit Partnern vernetzt. Die Fondskommission kann Projekte mit ähnlichen Zielen bündeln.
- Das Projekt bezieht alle Sprachregionen ein. Die gesamtschweizerische Umsetzung/Diffusion kann zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
- Männer und Frauen werden vom Projekt in gleichem Masse angesprochen. Von dieser Bestimmung kann abgewichen werden, wenn das Projekt explizit die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter fördert.
Status des Projekts
- Das Projekt ist im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht abgeschlossen:
- Abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt.
- Projekte, welche erst in einer späteren Projektphase eingereicht werden, müssen mit der Projekteingabe einen Zwischenbericht abliefern.
Entwicklung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Qualitätsentwicklung oder Innovation:
- Das Projekt fällt in den Tätigkeitsbereich des früheren SVB
- Innovation: Das Projekt geht über die üblichen Leistungen seines Trägers hinaus.
- Der Innovationsfonds BSLB unterstützt nur den Aufbau bzw. die Lancierung von Massnahmen und Institutionen und nicht deren dauerhaften Betrieb. Anschliessend werden sie selbsttragend, und die vom Fonds gesprochenen Gelder müssen nachhaltig wirken. Die Verlängerung bzw. Fortsetzung von Projekten ist grundsätzlich nicht möglich.
- Das Projekt stellt den Wissenstransfer sicher, d.h. wertvolle Erkenntnisse werden weiter gegeben.
- Das Projekt hat klare, messbare Ziele.
- Das Projekt wird laufend evaluiert. Die Befunde der Evaluation fliessen in die Qualitätsentwicklung ein.
- Die Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil des Projekts.
Sinnvoller Mitteleinsatz:
- Aufwand und Ertrag stehen in einem guten Verhältnis zueinander. Die Anzahl Personen, die vom Projekt profitieren, ist angegeben. Die Kosten sind nachvollziehbar und verhältnismässig. Die Löhne für Vollzeitangestellte betragen maximal CHF 140'000 CHF / Jahr für qualifiziertes Personal bzw. 80'000 / Jahr für administratives Personal (inklusive Sozialabgaben, Pensionskassen und Arbeitgeberbeiträgen). Höhere Löhne sind zu begründen. Für Personen, die nicht im Jahreslohn angestellt sind, gelten CHF 125 bzw. CHF 1000 als maximale Stunden- bzw. Tagesansätze für qualifiziertes Personal und CHF 75 bzw. CHF 600 für administratives Personal.
- Mit dem Projekt wird kein Gewinn erzielt, und es entsteht keine Wettbewerbsverzerrung.
- Mindestens 50 Prozent der Kosten werden vom Projektträger, seinen Partnern, Sponsoren, dem Kanton oder dem bezahlt. Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Verkaufserlöse werden nicht als Eigenleistung betrachtet; sie müssen als Aufwandminderung bei der Budgetierung berücksichtigt werden. Ehrenamtliche Arbeit wird hingegen als Kostenbeitrag resp. Eigenleistung anerkannt.
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