berufsbildung.ch: Aktualisiertes Merkblatt "Migration"

Die Merkblätter auf berufsbildung.ch werden regelmässig überarbeitet und aktualisiert. Die letzte Revision betrifft das Merkblatt zur Migration (Nr. 205): Ein Absatz über den Ausweis S (Schutzbedürftige) wurde hinzugefügt. Dort wird erwähnt, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, der Antritt einer Berufslehre oder einer Integrationsvorlehre (INVOL) sowie ein Stellenwechsel möglich, aber bewilligungspflichtig sind. Eine Erwerbstätigkeit kann bereits ab Erhalt des Schutzstatus bewilligt werden (ohne Wartefrist); die Bewilligung ist vom Arbeitgeber bei den zuständigen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörden zu beantragen. Die Behörden überprüfen, ob die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

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