Zugang zu DBLAP2 für Lehrbetriebe (Kaufm. Grundbildung und Detailhandel)

Zustellung Zugangsdaten

Das Berufsbildungsamt des Lehrvertragskantons erteilt einem verantwortlichen Berufsbildner pro Lehrbetrieb Zugang zu DBLAP2.

Die Zugangsinformationen werden den Betrieben von den Kantonen per E-Mail oder per Brief wie folgt zugestellt:

  • Für die kaufmännische Grundbildung: bis im September des 1. Lehrjahrs der ersten lernenden Person im Betrieb
  • Für den Detailhandel im Januar vor dem Qualifikationsverfahrens der ersten lernenden Person im Betrieb
  • Bei Mutationen (d.h., wenn es in Ihrem Betrieb einen Wechsel des/der hauptverantwortlichen Berufsbildners/Berufsbildnerin gegeben hat), müssen Sie dies dem zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt melden. Dieses kann Ihnen dann die nötigen Zugänge für DBLAP2 erstellen.

Keine Zugangsdaten vom Kanton erhalten folgende Personen:

  • zusätzliche Berufsbildner/innen oder Praxisbildner/innen im Betrieb. Der/die hauptverantwortliche Berufsbildner/in in Ihrem Betrieb hat Zugang zu DBLAP2 und kann ein Login für Sie erstellen.
  • Berufsbildner/innen in Grossunternehmen mit zentraler Verwaltung. Das SDBB kann Ihnen den/die zuständige/n Unternehmensadministrator/in mitteilen oder ggf. ein Login für Sie erstellen.
  • Berufsbildner/innen im Detailhandel, welche nur Lernende mit Bildungsverordnung 2022 betreuen und dabei Konvink einsetzen. Sie können Noten an DBLAP2 direkt aus Konvink und ohne weitere Zugangsdaten übermitteln.

Zugangsdaten vergessen

Falls Sie bereits Zugang zu DBLAP2 hatten, sich aber nicht mehr an die Zugangsdaten erinnern, benutzen Sie bitte die Hilfestellungen auf der Anmeldeseite von DBLAP2.

Zugangscode erhalten

Falls Sie als Berufsbildner/in per E-Mail oder Brief einen Zugangscode erhalten haben (ähnlich wie X4XX-XD3D-3D53-45GG), können Sie diesen auf der Registrierungsseite eintragen.

Weder Zugangsdaten noch Zugangscode erhalten

Falls Sie fälschlicherweise keine Zugangsdaten erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für Ihren Beruf im zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt.

Wurde Ihr Problem nicht gelöst? Die Helpline DBLAP2 hilt Ihnen gerne weiter.

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