Funktionsweise des Lehrstellenregisters
Das Lehrstellenregister (LSR) ist eine Webapplikation, die Daten zu offenen Lehrstellen und Lehrbetrieben aus den Kantonen sammelt, verarbeitet und für die Publikation auf https://berufsberatung.ch bereitstellt:
- Die Kantone erfassen ihre Lehrstellen in kantonalen Fachapplikationen wie Escada, Kompass oder anderen Systemen. Dort werden Bildungsbewilligungen, offene Lehrstellen und Lehrbetriebsdaten verwaltet.
- Gemäss Datenrichtlinie 3.07a liefern die Kantone täglich ihre Vollbestände als CSV-Dateien an LSR. Zukünftig werden Mutationsmeldungen im XML-Format gemäss eCH-0260 übermittelt.
- LSR verarbeitet die gelieferten Daten nachts automatisch und führt dabei Validierungsprüfungen durch.
- Nach der Verarbeitung wird ein ACK-File (Acknowledgement-File) generiert und morgens an die im System definierten Personen versendet. Dieses File zeigt auf Datensatzebene, welche Datensätze nicht importiert werden konnten und warum. Ein leeres ACK-File bedeutet vollständige Datenübereinstimmung zwischen Lieferung und LSR.
- Alle Lehrstellenausschreibungen mit dem Status «Publikationsstatus Ja» in LSR werden automatisch auf https://berufsberatung.ch veröffentlicht.
Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse
Kantonale Verantwortung:
- Tägliche Prüfung des ACK-Files und Fehlerkorrektur in den Quellsystemen
- Direkte Korrekturen in LSR sind nicht sinnvoll, da Vollbestandslieferungen alle manuellen Änderungen überschreiben
SDBB-Rolle:
- Sporadische Stichprobenkontrollen
- Information der Kantone bei auffällig vielen Fehlern
Debugging:
- Kantonale Verantwortliche können sich in LSR einloggen, um Datenstände zwischen kantonalem System und LSR direkt zu vergleichen.
- Ein Zugang kann bei datenmanagement(at)sdbb.ch für Personen der kantonalen Berufsbildungsämter angefragt werden.
Ursachen für nicht publizierte Lehrstellen
Wenn Lehrstellen im kantonalen System vorhanden sind, aber nicht auf https://berufsberatung.ch erscheinen:
- Datensatz nicht in der Datenlieferung enthalten
- Der Datensatz wurde nicht vom kantonalen System ans LSR geliefert
- Falls Ursache nicht ermittelt werden kann, Kontaktaufnahme mit dem Systemanbieter (z.B. Abraxas/IGIB bei Kompass, JCS bei Escada)
- Datensatz konnte nicht importiert werden
- Der Datensatz wurde geliefert, aber vom LSR nicht akzeptiert
- Gründe sind im ACK-File dokumentiert (z. B. ungültige Berufsnummer)
- Publikationsbedingungen nicht erfüllt
Für Lehrstellen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Bildungsbewilligung erfolgreich verarbeitet/importiert
- Mindestens eine offene Lehrstelle vorhanden (Anzahl > 0)
- Heutiges Datum liegt im Publikationszeitraum
Für Schnupperlehren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Bildungsbewilligung erfolgreich verarbeitet/importiert
- Keine LEFI-Sperre (Lehrfirmenverzeichnis-Sperre) aktiv
Berufsnummern und Varianten
Aufbau:
Die Identifikation eines Datensatz ergibt sich aus LBX-Code und einer Kombination aus Berufsnummer und SBBK-Variante. Das relevante Verzeichnis aller Berufe ist der Profession Service (siehe unten)
Gültigkeit:
Damit eine Bildungsbewilligung importiert werden kann, muss sie auf einen gültigen Beruf mit korrekter Berufsnummer/-variante lauten. Lehrstellen können nur auf Berufen ausgeschrieben werden, die gemäss Profession Service «lena-relevant» sind.
Profession Service:
Dieser technische Service des SDBB stellt Informationen zu allen eidgenössisch reglementierten Berufen der beruflichen Grundbildung bereit (dreisprachige Bezeichnungen, Berufsnummern, Gültigkeiten etc.) und ist die zentrale Referenz für alle gültigen Berufe in LSR. Die Daten sind öffentlich einsehbar unter: https://profession.sdbb.ch/ (Dokumentation unter https://www.sdbb.ch/datenmanagement/dienstleistungen/profession-service)
Berufsreformen und Übergangsfristen
Wenn ein Beruf A durch Beruf B ersetzt wird und eine Übergangsfrist (z. B. bis 31.12.2025) gilt:
Während der Übergangsfrist:
- LSR akzeptiert beide Berufsnummern A und B (alt und neu) für Lehrstellen mit künftigem Lehrbeginn
- Lieferungen mit der alten Nummer (A) werden automatisch auf die neue Nummer (B) konvertiert
- Die Lehrstelle erscheint auf https://berufsberatung.ch mit den Informationen der neuen Berufsnummer (B)
- Kantone haben Zeit für die Umstellung ihrer Stammdaten
Nach Ablauf der Übergangsfrist:
- LSR akzeptiert nur noch die neue Berufsnummer (B)
- Datenlieferungen mit der alten Nummer (A) werden zurückgewiesen
- Zurückgewiesene Datensätze erscheinen im ACK-File mit Fehlermeldung
Empfohlener Zeitpunkt für die Umstellung:
Kantone sollten ihre Stammdaten frühzeitig anpassen, sobald:
- Die Berufsnummer im Profession Service erfasst ist (Prozesse siehe https://www.sdbb.ch/datenmanagement/dienstleistungen/profession-service/prozesse )
- Das ACK-File Hinweise auf die bevorstehende Umstellung gibt
- Informationen über den Newsletter Datenaustausch Berufsbildung kommuniziert wurden (https://www.sdbb.ch/datenmanagement/dienstleistungen/datenaustausch/newsletter )
Wichtig: Es gibt keine automatisierte Löschung von Lehrstellenausschreibungen. LSR importiert alle Datensätze, die in der Datenlieferung enthalten sind. Werden Datensätze nicht mehr oder falsch geliefert, werden sie nicht mehr publiziert und sind in LSR mit Status ‘gelöscht’ gespeichert.
Datenvergleich und Kontrolle
https://berufsberatung.ch bietet keinen direkten Datenexport für die Kantone. Da LSR jedoch die Datengrundlage bereitstellt, können kantonale Verantwortliche sich in LSR einloggen und dort:
- Den aktuellen Datenstand einsehen und exportieren
- Datenstände mit ihrem kantonalen System vergleichen
- Nachvollziehen, welche Lehrstellen publiziert sind
Dies ist effizienter als manuelle Vergleiche zwischen kantonalen Systemen und https://berufsberatung.ch .
Regeln betreffend LENA-relevanter Schwerpunkte
Es existieren gemäss den Formulierungen in den Bildungsverordnungen drei verschiedene Arten von Schwerpunkten:
- «Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.»
bzw. Variante: «Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.» - «Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung vom Lehrbetrieb bestimmt. Er wird bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung angegeben.»
- «Der Schwerpunkt wird mit der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren festgelegt.»
Die SBBK und KBSB haben entschieden, dass nur der unter 1. beschriebene Schwerpunkt als LENA-relevant («lenaRelevant»=1) erfasst wird.Auf den Schwerpunkten gemäss 2. und 3. können somit keine Lehrstellen erfasst werden («lenaRelevant»=0), hier müssen die Lehrstellen auf dem Parent bzw. Hauptberuf erfasst werden.
Troubleshooting-Checkliste
Wenn eine Lehrstelle im kantonalen System aktiv ist, aber nicht auf https://berufsberatung.ch erscheint:
- Ist der Datensatz im ACK-File als Fehler aufgeführt?
- Ist der Datensatz in LSR vorhanden?
- Falls nein: Ist der Datensatz in der Datenlieferung enthalten? → Kontakt zum Systemanbieter
- Ist mindestens eine offene Lehrstelle vorhanden (Anzahl > 0)?
- Ist die Ausschreibung innerhalb der Publikationsfrist?
Wichtig: Ohne offene Lehrstelle wird nichts auf https://berufsberatung.ch publiziert, selbst wenn die Bildungsbewilligung in LSR importiert wurde.